
Die Corona-Krise stellt unser Bundesland, die am Wirtschaftsleben Beteiligten sowie die Menschen vor ungeahnte Herausforderungen. Es ist wichtig, dass die Kreditwirtschaft und das Land Brandenburg mit ihren Institutionen die Auswirkungen auf die regionale und lokale Wirtschaft sowie die Menschen im Blick haben und gemeinsam handeln. Unsere Bürgschaftsprogramme werden so unbürokratisch, so schnell und so günstig wie möglich bereitgestellt.
Unsere Corona-Hilfen
Befristet bis 31. Dezember 2021
Bürgschaftshöchstbetrag
EUR 2,5 Millionen
Verbürgungsgrad von bis zu 90 %
für Finanzierungsbedürfnisse mit Corona-Hintergrund
Kreditlaufzeit
kann bis zu 6 Jahre betragen
Tilgungsfreies Jahr
zu Beginn der Kreditlaufzeit
Abgesenkte Bürgschaftsprovision
(von 1,25 % auf 1,1 % p.a.)
Kleiner Bürgschaftsausschuss für schnelle Entscheidungen
Entscheidung innerhalb von 72 Stunden
für Anträge bis zu EUR 300.000
Tilgungsaussetzung bestehender Finanzierungen
Ihr Ansprechpartner

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Karsten Kolbe
Telefon: 0331 / 6 49 63-30
Mail: kolbe(at)bb-br.de