

1. Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit beträgt unabhängig von der Laufzeit des verbürgten Kredites maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten und Baufinanzierungen kann die Laufzeit bis 23 Jahre betragen.
Die Laufzeit bei Verbürgung von Kontokorrentkrediten beträgt 8 Jahre, beginnend mit dem Jahr nach der Bürgschaftsübernahme, bis zum jeweiligen Jahresende.
2. Kosten
Für die Bearbeitung eines Bürgschaftsantrages ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 Prozent der beantragten Kreditsumme zu zahlen.
Nach der Bürgschaftsübernahme ist eine laufende Bürgschaftsprovision von jährlich einem Prozent des am Ende des Vorjahres verbliebenen Kreditbetrages bzw. Kreditrahmens zu zahlen. (alle Beträge zzgl. der gesetzl.Mwst.)