
Bürgschaft ohne Bank (BoB)< /strong>

Ihre Ansprechpartner sind:
Anke Burkantat, Maren Gersonde,
Mike Schaal, Volker Suckfiel
Antragsweg
Das Sonderprogramm erleichtert kleinen Unternehmen den Zugang zu Krediten bis zu 400.000 Euro. Dabei übernimmt die Bürgschaftsbank zusammen mit den Kammern weitgehend die Prüfung des Kreditkonzeptes. Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung für betriebliche Vorhaben wie langfristige Darlehen, Kontokorrent- oder Avalrahmenkredite. Ausgeschlossen sind auf jeden Fall Sanierungskredite.
Wie wird eine Bürgschaft im Programm BoB beantragt? Bürgschaftsantrag, Formulare zur Selbstauskunft, eine Erklärung, welche geringfügige Beihilfen nach "de minimis" bereits gewährt wurden, den Antrag zur Schufa-Auskunft sowie eine "Checkliste" für benötigte Unterlagen können Sie unter "Service" downloaden. Interessierte erhalten diese aber auch bei den Kammern, die mit betriebswirtschaftlichem Know-how auch bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen. Der Antrag wird dann direkt bei der Bürgschaftsbank Brandenburg eingereicht. Mit der grundsätzlichen Bürgschaftszusage, die zwei Monate bestehen bleibt, sucht der Unternehmer eine Hausbank, die den Kredit finanziert. Die Berater der Bürgschaftsbank sind bei der Suche nach Ansprechpartnern in den Kreditinstituten gern behilflich.
Anträge, Formulare und Checklisten