
Flyer Bürgschaft Klassik
Ihre Ansprechpartner sind:
Anke Burkantat, Maren Gersonde,
Mike Schaal, Volker Suckfiel
Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art, mit Ausnahme von Exportkrediten.
Dazu gehören Kredite für Existenzgründungen, tätige Beteiligungen an einem Unternehmen, die Übernahme eines bestehenden Betriebes, die Markteinführung nach Forschung und Entwicklung. Es werden weiterhin verbürgt: Betriebsmittelkredite, Warenlageraufstockungen, Investitionsfinan- zierungen, Betriebserweiterung und -verlagerung, Rationalisierungs- oder Modernisierungsmaß- nahmen sowie Avale für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs- und sonstige Bürgschaften.
Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten zur Sanierung eines Unternehmens sowie die Verbürgung bereits gewährter Kredite. Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung wie langfristige Darlehen, Kontokorrentkredite, Festbetragsdarlehen, Einzelavale und Avalrahmen- kredite.
Ausfallbürgschaften werden auch für Programmkredite übernommen.
Investitionsvorhaben in Deutschland, jedoch außerhalb des Landes Brandenburg werden begleitet, wenn das Unternehmen seinen wirtschaftlichen Sitz in Brandenburg hat.
Anträge, Formulare und Checklisten