Wer kann eine Bürgschaft beantragen?

Voraussetzung für die Vergabe von Bürgschaften und Garantien ist, dass die Unternehmer über ein wirtschaftlich sinnvolles und erfolgsträchtiges Konzept sowie eine den Anforderungen entsprechende Qualifikation verfügen. In allen Fällen erfolgt vor der Zustimmung durch den Bürgschaftsausschuss (mit Ausnahme von BoB-Anträgen) eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeitskriterien der Kreditnehmer durch die Einholung von Stellungnahmen der Hausbank und in der Regel der zuständigen Kammer sowie eine Kreditwürdigkeitsprüfung der Kreditnehmer.

Newsletter
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH Impressum