
Die Bürgschaftsbank stockt ihr Programm „Bürgschaft ohne Bank“ auf und erhöht die Kreditobergrenze für das Programm von bislang 250.000 auf jetzt 400.000 Euro. „Damit gehen wir auf die besonderen Finanzierungsbedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Existenzgründern in Brandenburg ein und vereinfachen das Verfahren zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln“, begründet Dr. Milos Stefanovic, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Brandenburg, die Erhöhung. Das in Brandenburg initiierte Programm war mit einer Kreditobergrenze von 50.000 Euro im Jahr 2000 gestartet und ist inzwischen ein Exportschlager, der in fast allen Bundesländern übernommen wurde. Die Bürgschaftsbank Brandenburg verbürgt mit einer Kredithöchstgrenze von 400.000 Euro den zweithöchsten Betrag in Deutschland nach Sachsen. Das Programm vereinfacht das Kreditverfahren für beide Seiten, sowohl Unternehmer und Hausbank profitieren. Gleichzeitig reduziert die Bürgschaftsbank aus Anlass ihres 20. Jubiläums die Bearbeitungsentgelt für Bürgschaftsanträge im gesamten Jubiläumsjahr 2011 um zehn Prozent.
Wie funktioniert „Bürgschaft ohne Bank“?
„Bürgschaft ohne Bank“ erleichtert den Zugang zu Krediten, indem Bürgschaftsbank und Kammern vor der jeweiligen Hausbank die Prüfung des Finanzierungskonzeptes für Kredite bis zu 400.000 Euro übernimmt. Statt bei der Hausbank wird der Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt. Damit verringert sich nicht nur der Prüfungs-Aufwand der Hausbank, bei Übernahme einer Bürgschaft dezimiert sich auch deren Risiko um bis zu 80 Prozent. Der Unternehmer verbessert mit der Bürgschaftszusage seine Verhandlungsposition gegenüber seiner Hausbank, z.B. bezüglich der Kreditkonditionen. Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung. Fast jeder dritte Bürgschaftsantrag in Brandenburg ist derzeit ein BoB-Antrag.
Wie wird eine Bürgschaft im Programm BoB beantragt?
Sämtliche Antragsunterlagen, Formulare und Erklärungen sowie eine Checkliste für benötigte Unterlagen können von der Homepage der Bürgschaftsbank Brandenburg unter der Rubrik „Service“ heruntergeladen werden. Mit der grundsätzlichen Bürgschaftszusage, die zwei Monate bestehen bleibt, sucht der Unternehmer eine Hausbank, die den Kredit finanziert. Die Berater der Bürgschaftsbank sind bei der Suche nach Ansprechpartnern in den Kreditinstituten auf Wunsch behilflich.
20 Jahre Bürgschaftsbanken in den neuen Bundesländern
Nachdem die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Pate für die Bürgschaftsbank Brandenburg stand und alle Bürgschaften zu 100 Prozent absicherte, erfolgte der Eintrag ins Handelsregister der eigenständigen Bürgschaftsbank Brandenburg im April 1991. Ein Jahr zuvor war eine Arbeitsgruppe für die Gründung von Bürgschaftseinrichtungen im Beitrittsgebiet der DDR gebildet worden. Sie beschloss nach dem Vorbild der BRD eine Länderorganisation, die eine Bürgschaftsbank je Bundesland vorsah. In diesem Jahr feiern die Bürgschaftsbanken der neuen Bundesländer ihren 20. Geburtstag. Sie sind ein bedeutender Stützpfeiler der mittelständischen Wirtschaft im Osten Deutschlands.
Hinter 20 Jahren Bürgschaftsbank Brandenburg stehen 1,5 Milliarden Euro verbürgte Kredite und Beteiligungen, die mittelständische Investitionen von mehr als 3 Milliarden Euro ermöglichten und fast 100.000 Arbeitsplätze schafften oder sicherten. Im Jubiläumsjahr verzeichnete die Bürgschaftsbank Brandenburg ihr bestes Geschäftsjahr seit Gründung mit der höchsten Bewilligung von Bürgschaften (in Zahl und Volumen) sowie deutlich rückläufigen Ausfallzahlen.