Für die Presse
Einheitliche Beihilfeberechnungsmethode von der EU-Kommission notifiziert

Die EU-Kommission hat der Berechnungsmethode des VDB „Beihilferechners“ (Beihilferechner für Bürgschaften und Garantien) zugestimmt.Eine verbesserte Unterstützung von KMU’s und Freiberufler durch die Bürgschaftsbank Brandenburg und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg (MBG) ist somit möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zunächst bis zum 31.12.2010 folgende Möglichkeiten gegeben:

  • Bürgschaften bis zu 2 Millionen Euro (bisher 1 Million Euro bzw. 1,6 Millionen Euro)
  • Verbürgungsgrad bis zu 90% (bisher 80% bzw. 88%)
  • Besicherung von Betriebsmitteln darf 50% am Gesamtbürgschaftsgeschäft betragen (bisher 35%)

Beteiligungen der MBG sind wieder bis zu 1 Million Euro möglich.

An jedem Mittwochnachmittag besteht die Möglichkeit einer inidividuellen Beratung. Ein Termin kann unter der Telefonnummer 0331/649630 vereinbart werden.

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