
Bürgschaftsbanken helfen, wenn eine ökonomisch sinnvolle Aktivität zu finanzieren ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. mehr ...
Wir arbeiten eng mit unseren Partnern in den Finanzins-tituten zusammen. Auf dieser Seite geben wir einige Hinweise für unsere Zusammenarbeit. mehr ...
Die Bundesregierung hat bei der Europäischen Kommission eine Methode zur Ermittlung der Beihilfeintensität der staatlichen Rückbürgschaften und Rückgarantien für die Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften notifiziert, die von der EU-Kommission genehmigt wurde. Danach gilt vorerst bis 31.12.2010:
Bürgschaften bis zu 2 Mio. Euro, Verbürgungsgrad bis zu 90 Prozent, Besicherung von Betriebsmitteln max. 50 Prozent am Gesamtbürgschaftsgeschäft
Beihilferechner
Mittwochs 12:00-17:00 Uhr
Für: Existenzgründer, Unternehmer,
Berater und Banken.
Telefonische Anmeldung
unter 0331-649 63 0. mehr ...